3. Konsequenzen neuer Formen des Regierens
Unser theoretischer Anspruch ist es, neben den Erfolgsbedingungen auch die empirischen und normativen Folgerungen zu eruieren, die sich aus den neuen Formen des Regierens in Räumen begrenzter Staatlichkeit ergeben. Dabei geht es um drei Problemkomplexe:
Besondere Herausforderungen, die beim Regieren unter Bedingungen begrenzter Staatlichkeit entstehen, sind die Koordination verschiedener Governance-Akteure und die Vermittlung zwischen unterschiedlichen normativen Ansprüchen. Institutionen des internationalen Systems, die sich diese Meta-Governance zur Aufgabe gemacht haben, sind vor allem mit Blick auf ihren Staatszentrismus zu kritisieren. Es gilt Möglichkeiten aufzuzeigen, wie den Phänomenen nicht durchsetzungsfähiger Staaten, fluider Raumgrenzen und nichtstaatlicher Governance- oder Gewalt-Akteure in Zukunft begegnet werden kann.
Governance durch nichtstaatliche Akteure birgt in Räumen begrenzter Staatlichkeit die Gefahr, dass die (Rest-)Staatlichkeit weiter unterminiert wird. Die Analyse wird zeigen, unter welchen Bedingungen Governance den Aufbau staatlicher Kapazitäten fördern kann. Möglicherweise bilden sich neue Formen von Staatlichkeit heraus – Formen, in denen der Staat vornehmlich als „Governance-Manager“ fungiert, oder ganz andere Formen, die sich durch systemische Korruption reproduzieren.
Angesichts unseres Forschungsgegenstandes drängen sich Gerechtigkeitsfragen auf: Fragen der Inklusivität der Leistung; der Bestimmung subsidiärer Pflichtträger; der institutionellen Absicherung des Zugangs zu lebensnotwendigen Gütern; oder der Bewertung normativ ambivalenter Governance-Akteure. Daneben stellt sich die Frage nach der Anerkennungswürdigkeit und Verbindlichkeit der entstehenden Ordnung. Was die Meta-Governance angeht, so ist normativ zu erwägen, inwiefern nichtstaatliche Akteure in die Pflicht (zur Governance-Leistung) genommen werden können. Schließlich werden wir aus unseren empirischen und normativen Erkenntnissen Politikempfehlungen für konkrete nationale und internationale Organisationen ableiten. Eine besondere, institutionalisierte Form hat dabei der Austausch mit dem deutschen Auswärtigen Amt (vgl. Teilprojekt T3).