Die Umsetzung des völkerrechtlichen Aggressionsverbrechens in das deutsche Recht im Lichte von Art. 26 Abs. 1 GG
Heike Krieger – 2012
Nachdem sich die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs auf der Überprüfungskonferenz von Kampala im Juni 2010 sowohl über eine Definition des Aggressionsverbrechens als auch über Regelungen zur Ausübung der Gerichtsbarkeit durch den Internationalen Strafgerichtshof geeinigt haben, steht die Bundesrepublik nun vor der Frage, ob und wie sie die völkerrechtlichen Vorgaben für den Tatbestand des Aggressionsverbrechens in das nationale Strafrecht umsetzen soll. Die Gestaltungsoptionen des Gesetzgebers werden dabei auch von Art. 26 Abs. 1 GG bestimmt, der einen einschlägigen verfassungsrechtlichen Gesetzgebungsauftrag enthält. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag die verfassungsrechtliche Norm im Lichte neuerer Völkerrechtsentwicklungen, um hieraus Schlussfolgerungen für die gesetzgeberischen Gestaltungsoptionen zu ziehen.