Teilprojekt C11 - Völkerrechtliche Beiträge zur Ermöglichung von Sicherheits-Governance durch externe Akteure in Räumen begrenzter Staatlichkeit
Das Teilprojekt C11 fragt, welchen Beitrag das Völkerrecht zur Bekämpfung spezifischer Sicherheitsrisiken leisten kann, die aus Räumen begrenzter Staatlichkeit erwachsen. Dazu untersucht es, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang das Völkerrecht externen Akteuren die (partielle) Beteiligung an bzw. die Substitution für Sicherheits-Governance in (gewaltoffenen) Räumen begrenzter Staatlichkeit gestattet und welchen Veränderungen der völkerrechtliche Regelungsrahmen in dieser Hinsicht unterliegt.
Das Teilprojekt C11 untersucht insbesondere die Bekämpfung des Terrorismus, der Piraterie sowie des Drogen- und Waffenhandels in verschiedenen Räumen begrenzter Staatlichkeit. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf Staaten wie der Demokratischen Republik Kongo, Somalia, Afghanistan und Kolumbien, in denen externe Governance-Akteure aktuell Law Enforcement Operations durchführen.
Auf dieser Grundlage soll herausgearbeitet werden, welchen Veränderungsprozessen der völkerrechtliche Regelungsrahmen mit Blick auf internationale Law Enforcement Operations in Räumen begrenzter Staatlichkeit gegenwärtig unterliegt. Dabei soll kritisch hinterfragt werden, inwieweit das Völkerrecht die in den ersten beiden Perioden des SFB 700 identifizierten Erfolgsbedingungen für effektive und legitime Governance adäquat abbildet und normativ absichert.
Weitere Informationen können Sie hier herunterladen: