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Projektbeschreibung

A4 - Völkerrechtliche Standards für Governance in schwachen und zerfallenden Staaten

Projektbeschreibung

Das Teilprojekt fragt nach Inhalt und Bindungswirkung derjenigen völkerrechtlichen Standards, welche die Ausübung von Herrschaftsgewalt innerhalb eines Staates regeln und damit legitimieren. Ziel ist es festzustellen, welche Impulse das Völkerrecht für legitime Herrschaftsausübung in schwachen oder zerfallenden Staaten gibt. Betrachtet werden dabei Staaten, in denen außer dem Völkerrechtssubjekt „Staat“ mindestens ein weiterer Akteur Anspruch auf die Herrschaftsausübung erhebt und dieser Konflikt auch gewaltsam ausgetragen wird. Inwieweit begrenzen Menschenrechte das Handeln des Staates zur (Wieder-) Herstellung der eigenen Herrschaftsgewalt? Steht dabei die Funktion des Staates, Sicherheit zu gewähren, gleichwertig neben der Pflicht zum Menschenrechtsschutz? Unabhängig davon, wie der Konflikt ausgetragen wird, stellt sich die Frage, welche Vorgaben das Völkerrecht für interne Verfassungsstrukturen macht. Eine Antwort hierauf soll im Selbstbestimmungsrecht der Völker gesucht werden, in Standards für internationale Unterstützung bei der Verfassungsgebung, beim state building durch die UNO sowie in Standards für Good Governance. Das Teilprojekt analysiert, ob die aufgefundenen verbindlichen Vorgaben allein staatliche Herrschaftsausübung erfassen oder ob auch Aufständische daran gebunden sind. Insbesondere regionale Standards in Europa und Amerika basieren auf dem Leitbild konsolidierter Staatlichkeit. Daher wird untersucht, ob die Besonderheiten begrenzter Staatlichkeit bei der Anwendung der Standards berücksichtigt werden. Exemplarisch wird dieser Frage in Fallstudien zu einem Schwellenland, dessen Gebietsherrschaft in Teilen des Territoriums in Frage steht (Mexiko ? Chiapas), und einem zerfallenden Staat (Georgien) nachgegangen. Die völkerrechtlichen Lösungsstrategien in diesen beiden Konflikten können für andere Auseinandersetzungen mit vergleichbaren Akteurskonstellationen fruchtbar gemacht werden. Die Fallstudien analysieren, wie die völkerrechtlichen Standards für Herrschaftsausübung in den Verfahren zur Implementierung und zur Umsetzungskontrolle konkretisiert werden. Dies wird auch Aufschluss darüber geben, ob neue Formen von Governance über die internationale Ebene entstanden, ob also neben den Staat und die Aufständischen ein weiterer Akteur tritt, der Governance ausübt. Dies können entweder internationale Organisationer oder aber NGOs sein, wenn sie das Handeln internationaler Organisationen verdeckt steuern. Abschließend wendet sich das Teilprojekt den Lösungen zu, welche das Völkerrecht bei widerstreitenden Herrschaftsansprüchen entwickelt hat. Es fragt, ob diese Lösungen neue Formen von interner Governance hervorbringen. Hieran schließt sich die Frage an, wie die völkerrechtlichen Standards für Herrschaftsausübung Governance legitimieren und weiterführend, ob sich hierin ein Wandel des Völkerrechts manifestiert.