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Projektbeschreibung

C3 -  Öffentliche Sicherheit als Governance: Policing in Transformations- und Entwicklungsländern

 

Projektbeschreibung

Das Projekt befasst sich mit einem Kernbereich von Staatlichkeit, der Sicherheitsfürsorge nach innen und untersucht diese am Beispiel peripherer und polyarchischer Staaten. Die Privatisierung der inneren Sicherheit ist ein weltweit zu beobachtendes Phänomen, das jedoch in Transformations- und Entwicklungsländern besondere Formen annimmt, die sich aus schwach ausgeprägter Staatlichkeit erklären: Erstens wird im Allgemeinen sehr wenig Vertrauen in die staatliche Polizei gesetzt, weil diese aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Bindung nur schwach legitimiert ist und zudem als höchst ineffektiv bei der Verbrechensbekämpfung angesehen wird. Es entsteht dadurch ein erhöhter Bedarf an ergänzenden oder konkurrierenden, nicht-staatlichen Formen der Sicherheitsfürsorge. Zweitens fehlt es solchen Staaten gerade wegen der schwachen Ausprägung von Staatlichkeit an effektiver Steuerungskapazität gegenüber nicht-staatlichen Akteuren, so dass die rechtsstaatliche Einbindung von nicht-staatlichen Sicherheitsakteuren problematisch ist. Während in den OECD-Ländern hoheitliche Staatsaufgaben im Bereich der Sicherheitsfürsorge an private Akteure delegiert werden, finden in Räumen begrenzter Staatlichkeit komplexere Prozesse statt, welche die Usurpierung staatlicher Kernfunktionen durch informelle Akteure, die de facto-Privatisierung staatlicher Sicherheitsfunktionen und eine gewichtige (kompensatorische) Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure einschließen. Zudem gewinnen internationale Akteure zunehmend an Bedeutung für die Gestaltung der inneren Sicherheitspolitik in Räumen begrenzter Staatlichkeit, da die negativen Externalitäten rechtsfreier Räume als eine Angelegenheit der Staatengemeinschaft insgesamt wahrgenommen werden und internationale Akteure (MNCs u.a.) unmittelbar an der Sicherheitsherstellung beteiligt sind. Die zentrale Fragestellung des Projekts lautet: Unter welchen Bedingungen ist das Geflecht staatlicher und nicht-staatlicher, nationaler und internationaler Akteure in der Lage, einen Beitrag zur Herstellung innerer Sicherheit als öffentlicher Sicherheit zu leisten? Öffentliche Sicherheit definieren wir als den Schutz der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft durch die öffentliche Gewalt, d.h. als die gleichförmige, allgemeine und rechtsstaatlich gebundene Herstellung von Sicherheit. In der ersten Projektphase wird diese Frage anhand einer mikro-analytischen und stadtteilbezogenen Vergleichsstudie über Mexiko-Stadt und Buenos Aires analysiert.