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Teilprojekt C8 - Humanitäre Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit

Das Teilprojekt C8 beschäftigt sich mit Fragen der Durchsetzung des humanitären Völkerrechts. Obwohl das humanitäre Völkerrecht unter anderem den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten bezweckt, machen Zivilisten weiterhin einen großen Anteil der Opfer in solchen Konflikten aus. Die Gründe für absichtliche Gewalt gegen die Zivilbevölkerung sind vielschichtig; sie kann unter anderem eine Methode zur Durchsetzung von bestimmten politischen Zielen sein (z.B. ethnische Säuberung).

Während eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts auf dem Territorium eines Staates ist dieser per definitionem nicht in der Lage, sein Gewaltmonopol uneingeschränkt durchzusetzen. Davon abgesehen sind häufig Staaten selbst für massive Verletzungen des humanitären Völkerrechts verantwortlich. Gleichermaßen hat ein solcher Staat auch nur begrenzte Möglichkeiten, bewaffnete Gruppen zur Befolgung des humanitären Völkerrechts zu zwingen. Oftmals bekämpfen sich wenig organisierte nicht-staatliche bewaffnete Gruppen, sodass die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts sich noch schwieriger gestaltet als gegenüber Staaten, also den klassischen Adressaten völkerrechtlicher Normen.

Nichtstaatlichen Akteuren und schwachen Staaten mangelt es demnach an Wille und Fähigkeit, das humanitäre Völkerrecht zu befolgen. Daher untersucht das Teilprojekt C8, wie eine Durchsetzung des humanitären Völkerrechts gegenüber diesen Akteuren erreicht werden kann und wie insbesondere Sicherheit für Zivilisten in Räumen begrenzter Staatlichkeit auf Grundlage des humanitären Völkerrechts gewährleistet werden kann.

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!! Diese Inhalte beziehen sich auf das Teilprojekt in der zweiten Förderperiode (2010-2013) !!