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Legitimität

= normativer Status einer politischen Ordnung, die rechtmäßig und anerkennungswürdig ist (normative Legitimität) bzw. seitens der Betroffenen als rechtmäßig anerkannt wird (empirische Legitimität). Legitime politische Ordnungen verfügen über das Recht zu regieren.

 

Erläuterungen:

Legitimität als das Recht zu regieren: Wir verstehen Legitimität als einen normativen Begriff, der sich auf ein Set von Rechten, Pflichten, Erlaubnissen, Geboten und Verboten bezieht und somit eine konkrete handlungsleitende Funktion entfaltet. Das Urteil der Legitimität bzw. Illegitimität einer politischen Ordnung sagt somit nicht nur abstrakt etwas über ihre moralische Qualität aus, sondern dient auch ganz konkret dazu, bestimmte Handlungen – sei es der Herrschenden oder der Betroffenen – zu erlauben, zu gebieten oder zu verbieten. In diesem Sinne lässt sich Legitimität als das Recht zu regieren umschreiben. Je nachdem wie dieser normative Status genauer definiert wird, können politische Legitimitäts- bzw. Illegitimitätsurteile als Rechtfertigung für die Anwendung von Zwangsgewalt, die Verbindlichkeit von Normsetzungen oder verschiedene Formen des Widerstands – vom zivilen Ungehorsam bis zur bewaffneten Revolution – dienen.

 

Empirische und normative Legitimität: In den Sozialwissenschaften einerseits und der politischen Theorie und Philosophie andererseits wird häufig zwischen zwei unterschiedlichen Perspektiven auf Legitimität unterschieden. Aus der empirisch-deskriptiven Perspektive der Sozialwissenschaften wird Legitimität zumeist im Anschluss an Max Weber mit dem „Legitimitätsglauben“ der Betroffenen gleichgesetzt. Legitimität bezieht sich in dieser Tradition auf abfragbare Einstellungen und Überzeugungen der Bürger hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, Verbindlichkeit oder Akzeptabilität ihrer politischen Ordnung. Für die Sozialwissenschaften ist empirische Legitimität eine zentrale analytische Kategorie, da sie die freiwillige Folgebereitschaft der Bürger gegenüber ihrem politischen System erklärt. Aus normativer Perspektive hingegen beziehen sich Legitimitätsurteile nicht unmittelbar auf die Einstellungen der Betroffenen, sondern erheben auf Grundlage verschiedener →Legitimitätskriterien selber einen authentischen Geltungsanspruch hinsichtlich des normativen Status der politischen Ordnung. Die Unterschiede zwischen den beiden Begriffsverwendungen liegen daher eher in der Perspektive auf Legitimität als in der Bedeutung des Begriffs selbst: Die Aussage „Die politische Ordnung X ist legitim“ meint demnach aus empirischer Perspektive, dass zumindest eine Mehrheit der von X Betroffenen davon überzeugt ist, dass X normativ berechtigt ist. Dagegen bedeutet derselbe Satz aus normativer Perspektive, dass X anhand der angelegten Legitimitätskriterien tatsächlich über eine moralische Berechtigung verfügt. Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Legitimitätsbegriffen ist nicht ihr Objekt – der moralische Status einer politischen Ordnung –, sondern der Perspektivwechsel zwischen der empirischen Beobachtung und dem Treffen normativer Aussagen.

 

Legitimitätskriterien: Unter welchen Bedingungen eine politische Ordnung legitim ist, ergibt sich aus den zugrunde gelegten Legitimitätskriterien. Häufig genannt werden in der Debatte einerseits „input-orientierte“ Kriterien. Demzufolge wird Legitimität dadurch erzeugt, dass die Betroffenen einer Regelung die Chance haben, auf den Prozess der Regelsetzung Einfluss zu nehmen bzw. dass dieser Prozess bestimmten prozeduralen Kriterien entspricht. Andererseits ist die Rede von „output-orientierten“ Kriterien. Damit ist gemeint, dass Legitimität über die tatsächlich bereitgestellten Governance-Leistungen und deren Problemlösungsfähigkeit erzeugt wird. Normativ geht es hier um Fragen der materiellen Gerechtigkeit, des Menschenrechtsschutzes und der Ordnungsfähigkeit eines politischen Systems. Kombinationen prozeduraler und materieller Kriterien sind in den verschiedenen Legitimitätstheorien weit verbreitet.