Teilprojekt B8 - Völkerrechtliche Bewertung inter‐ und transnationaler Governance‐Institutionen in Räumen begrenzter Staatlichkeit
Völkerrechtliche Normen werden für das Handeln von Staaten entwickelt. Das Teilprojekt B8 untersucht über staatliche Grenzen hinaus agierende Akteure auf ihre Konformität mit dem Völkerecht. Es unterscheidet dabei drei Typen von Akteuren: staatliche (1), hybride (2) und nichtstaatliche (3).
(1) Die UN-Übergangsverwaltung ersetzt im Kosovo die staatliche Bereitstellung von Sicherheit, von lebenswichtigen Gütern sowie von funktionierenden Regierungsstrukturen.
(2) Die USA und Großbritannien kontrahieren mit privaten Sicherheitsdienstleistern, um diesen partiell die Bereitstellung von Sicherheit im Irak zu übertragen.
(3) Die von privaten Akteuren geschaffene Internationale Organisation für Friedensoperationen IPOA setzt Standards für eben diese international agierenden Sicherheitsanbieter und überwacht ihr Verhalten.
In allen diesen Fällen stellen sich dieselben Fragen: Welche Menschenrechte sind von den Akteuren zu beachten, sowohl bei ihrem Handeln nach außen als auch hinsichtlich ihrer inneren Struktur? Welche Anforderungen bestehen an Transparenz und Partizipation? Wenn hybride und nichtstaatliche Akteure den Staat in Räumen begrenzter Staatlichkeit teilweise ersetzen und Handlungen mit menschenrechtlich erheblicher Wirkung für die Bevölkerung vornehmen, muss das Völkerrecht den staatszentrierten Tunnelblick verlassen und jene Akteure einbinden. Solche Lösungsansätze will das Teilprojekt aufzeigen und auf ausgewählte inter- und transnationaler Akteure anwenden.
!! Diese Inhalte beziehen sich auf ein Teilprojekt aus der zweiten Förderperiode (2010-2013) !!