Projektbeschreibung
Wie wirkt sich die Zusammensetzung von Policy-Netzwerken auf die Implementation der Vereinbarungen internationaler Regime aus? Welche Rolle spielen dabei Machtasymmetrien zwischen den beteiligten Akteuren? Welche Governance-Modi kommen im Implementierungsprozess zur Anwendung? Das Forschungsvorhaben untersucht diese Fragen am Beispiel der Umsetzung internationaler Vereinbarungen zur Definition geistiger Eigentumsrechte für technologische Innovationen (Patente) und zur Bewahrung indigener Wissensbestände in Räumen sektoral begrenzter Staatlichkeit.
Im Zuge technologischer Entwicklung und der Globalisierung von Handelsbeziehungen ist die Definition und Sicherung geistiger Eigentumsrechte für innovative Produkte und für traditionelle Wissensbestände zu einer Schlüsselfrage der wirtschaftlichen Entwicklung gerade auch in der südlichen Hemisphäre geworden. Gilt in den Industrieländern die Definition und institutionelle Absicherung von Eigentumsrechten als klassische Staatsaufgabe, so können die hierzu erforderlichen Ressourcen (z.B. juristische Expertise, institutionelle Kapazitäten) in Räumen sektoral begrenzter Staatlichkeit nicht vorausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund kooperieren lokale Akteure mit Vertretern westlicher Nationalstaaten, westlichen NGOs und Wirtschaftsakteuren, die Governance-Leistungen in Form von Hilfestellung bei der Ausgestaltung nationalstaatlicher Gesetzgebung und beim Aufbau von Institutionen erbringen, dabei gleichzeitig aber auch Eigeninteressen an Marktzugang oder an der Realisierung industriepolitischer Ziele verfolgen.
Das Teilprojekt untersucht die skizzierten Konfliktlinien am Beispiel zweier internationaler Vereinbarungen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte (TRIPS) und zur Bewahrung der Integrität indigener Wissensbestände (CBD). Mit der Ratifizierung des TRIPS-Abkommens haben sich Entwicklungs- und Schwellenländer verpflichtet, die Nachahmung innovativer Produkte und Prozesse durch Patentrechte zu verhindern. Die CBD zielt dagegen darauf ab, indigene Bevölkerungsgruppen vor einer Nutzung und Verbreitung traditioneller Wissensbestände (wie etwa Rezepturen für Heilmittel) ohne ihr Einverständnis und finanzielle Entschädigung zu schützen. Beide Vertragswerke lassen jedoch beträchtliche Implementierungsspielräume offen, sodass erst auf nationalstaatlicher Ebene konkretisiert wird, ob und wie ein Ausgleich zwischen teils konfligierenden Zielen einer Marktöffnung für westliche Produkte, aufholender industrieller Entwicklung der Schwellenländer oder der Bewahrung indigener Ressourcen erfolgen kann.
In unserer Analyse stützen wir uns zum einen auf die eher spärliche Literatur zur Implementierung geistiger Eigentumsrechte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Bei der Formulierung unserer Arbeitshypothesen greifen wir auf Ergebnisse aus der ersten Phase des SFB 700 sowie auf die Literatur zur Rolle von Policy-Netzwerken, Transnational Advocacy Networks und Transnational Political Alliances bei der Implementierung internationaler Regimevereinbarungen zurück. Empirisch sieht unser Forschungsdesign einen Vergleich der Regimeumsetzung in Indien und Brasilien vor, wobei sich die Auswahl der Untersuchungsräume an der Varianz der jeweils vorzufindenden Akteurskonstellationen orientiert. Wir nehmen an, dass die Unterschiede in der Zusammensetzung der Politiknetzwerke zu divergierenden Governance-Formen in beiden Ländern führen.
Ausgangssituation des Teilprojekts
Stand der Forschung
Seit den 1990er Jahren werden Konflikte um die Einführung geistiger Eigentumsrechte in Entwicklungs- und Schwellenländern in einer interdisziplinären Debatte diskutiert, die Rechts-, Wirtschafts- und Politikwissenschaften, aber auch die Anthropologie und Ethnobiologie umfasst. Bislang lag der Fokus dieser Forschung darauf, die Etablierung der bestehenden internationalen Regime zur Regelung geistiger Eigentumsrechte (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS, Convention on Biodiversity, CBD) nachzuzeichnen, die Inhalte dieser Vereinbarungen und mögliche Interpretationsspielräume zu problematisieren, ökonomische Folgen der Einführung temporärer Monopole auf technologische Innovationen für Industrie- und Schwellenländer zu thematisieren oder normativ die Implikationen weiterer Kommodifizierung geistigen Eigentums für die Bewahrung der kulturellen Identität indigener Gruppen zu diskutieren. Die Debatte findet im wesentlichen in zwei Forschungsliteraturen statt: (1) der Literatur zur Regulierung geistiger Eigentumsrechte in Schwellenländern und (2) der Literatur zur Regimeimplementation.
(1) Regulierung geistiger Eigentumsrechte in Schwellenländern
Die politikwissenschaftliche Debatte wird maßgeblich durch die Arbeiten von Peter Drahos, Deborah Halbert, Christopher May und Susan Sell geprägt. Hier dominiert die Einschätzung, dass es sich bei geistigen Eigentumsrechten, gleich ob für innovative Technologien oder traditionelle Wissensbestände, um soziale Konstrukte handelt. Diese werden maßgeblich durch das Zusammenspiel von Ideen und Leitbildern (etwa rechtsphilosophische Konzepte), materiellen Kapazitäten wie dem jeweiligen Stand der technologischen Entwicklung, und vor allen Dingen von sozialen Kräften beeinflusst, welche eigene Interessen artikulieren (May/Sell 2006; Drahos 1996; Halbert 1999). Empirisch stand insbesondere das Zustandekommen des TRIPS Regimes im Mittelpunkt des Forschungsinteresses. Die Ausgestaltung des Abkommens wie auch der internationalen Durchsetzungsmechanismen (etwa über den Streitschlichtungsmechanismus der WTO) wird wesentlich auf die transatlantische Kooperation US-amerikanischer und europäischer Unternehmen zurückgeführt, welche den Handelsbeauftragten der USA und die EU Kommission zu einer ihren Anliegen entsprechenden Haltung gegenüber Drittstaaten bewegen konnten (Sell 2000; Drahos/Braithwaite 2002; May 2004). Partiell divergierende Zielsetzungen europäischer und US-amerikanischer Wirtschaftsakteure erklären in dieser Argumentation die dem TRIPS-Regime inhärenten Ambivalenzen und Formelkompromisse (Drahos/Braithwaite 2002). Transnational agierende Wirtschaftsakteure werden in der politikwissenschaftlichen Forschung entsprechend als Triebkräfte einer auch in Schwellenländern fortschreitenden Kommodifizierung angesehen, durch die intangible Güter wie Ideen mittels Einführung von Eigentumstiteln in eine Warenform transformiert und damit dem Markttausch zugänglich gemacht werden (May 2000, 2002).
Auch die anthropologische und ethnobiologische Literatur problematisiert den Prozess der Kommodifizierung geistigen Eigentums mit Blick auf die Schwellen- und Entwicklungsländer. Anfang der 1990er Jahre wiesen Ethnobiologen darauf hin, dass die westliche Life Sciences, Agro- und Kosmetikindustrie auf die Überlieferungen indigener Bevölkerungen zurückgreife, um deren Wissen über die Heil- und Nutzwirkung von Flora und Fauna in der OECD-Welt ökonomisch zu verwerten (Posey/Dutfield 1996). Dabei mache sich die westliche Industrie den Umstand zunutze, dass traditionelle Wissensbestände nicht den westlichen Kriterien (z.B. individuell zurechenbare Erfindungstätigkeit) entsprechen, die für einen Patentschutz erforderlich sind (Rao 2006; Cottier/Panizzon 2004). Gleichzeitig wird von Anthropologen und mittlerweile auch zunehmend von Vertretern der indigenen Bevölkerungen selbst (Greaves 1996) betont, dass die kulturelle Identität indigener Gruppen bei der Nutzung ihrer Wissensbestände beachtetet werden müsse, weswegen sich eine ökonomische Verwertung von vornherein ausschließen lassen sollte (Brush 1996; Correa 2001; Gudemann 1996).
Die juristische Literatur problematisiert hingegen die inhaltliche Ausgestaltung von TRIPS und der Convention on Biodiversity: TRIPS habe zwar eine weltweit gegenseitige Annäherung der Patentschutzstandards mit sich gebracht und die negativen Externalitäten nationaler Gesetzgebungen („Piraterie“) teilweise aufgefangen (Taubmann 2007), lasse jedoch immer noch große Interpretationsspielräume offen (Charnovitz 1998). TRIPS und die auf dem Abkommen basierende Doha Declaration on the TRIPS Agreement and Public Health (2001) enthielten zahlreiche Flexibilitäten wie ordre public Vorbehalte, Ausnahmebestimmungen für die wissenschaftliche Forschung oder auch die Möglichkeit einer Zwangslizenzierung von Pharmazeutika bei gesundheitspolitischen Notsituationen (Oliveira et al. 2004; Usrey 1999; Reichmann 2002; Perini 2003). Diese Flexibilitäten beinhalteten prinzipiell gewisse Freiräume für Schwellen- und Entwicklungs-länder, seien jedoch an vielfache Auflagen gebunden und somit juristisch wie praktisch nur schwer realisierbar (Graz 2004; Gold/Lam 2003).
Auch die CBD beinhalte neben der prinzipiellen Zuweisung von Eigentumsrechten an die Nationalstaaten Bestimmungen, die den indigenen Bevölkerungsgruppen entgegen kämen. Hierzu zähle zum einen das Prinzip des Prior Informed Consent (PIC), d.h. die notwendige Zustimmung indigener Bevölkerungen zur Nutzung ihrer Wissensbestände und zum anderen das Konzept des Access and Benefit Sharing (ABS), d.h. das Erfordernis einer wie auch immer gearteten Entlohnung der indigenen Gruppen für die Nutzung ihres Wissens (Götting 2004). Aufgrund der Vielzahl der in die Konvention eingeflossenen Interessen sei in der CBD jedoch nicht geregelt, wie die Zielkonflikte zwischen indigenen Bevölkerungen, Nationalregierungen und westlichen Industrien gegeneinander abgewogen werden sollen. Zudem wird das Fehlen wirkungsvoller Durchsetzungsmechanismen gerade auch im Vergleich zu TRIPS bemängelt (Raustiala/Victor 2004; Rosendal 2006).
In den Wirtschaftswissenschaften werden die ökonomischen Folgen der Einführung temporärer Monopole auf technologische Innovationen (z.B. Arzneimittel, Maschinenanlagen, bedingt Informations- und Kommunikationstechnologie) für Industrie- und Schwellenländer bis heute kontrovers diskutiert. Einerseits wird im Rekurs auf die Property Rights Theorie (Demsetz 1967) argumentiert, dass die Aussicht auf eine, wenn auch zeitlich beschränkte, Marktdominanz die Innovationsbereitschaft fördern könne (Chen/Puttinatun 2005) und der Schutz vor Fälschungen Auslandsinvestitionen westlicher Firmen erleichtere (Lee/Mansfield 1996). Andere Ökonomen verweisen dagegen auf die Gefahr von Monopolpreisen, wodurch die Distributions- und Diffusionsfunktion des Marktes gefährdet werde (Schmiedchen/Spennemann 2007). Aus rein westlicher Sicht wird angemerkt, dass eine ausbleibende oder inadäquate patentrechtliche Regulierung negative Externalitäten erzeuge, die einseitig den innovativen Unternehmen aus den Industriestaaten aufgebürdet würden („Piraterie“) (Taubmann 2007). Andere Ökonomen argumentieren, dass der wirtschaftliche Aufholprozess von Schwellenländern gegenüber dem Westen zumindest in frühen Entwicklungsstadien nur über die Imitation westlicher Technologien bewerkstelligt werden könne und deshalb durch Lizenzgebühren für die Nutzung westlicher Technologien und Fertigungsprozesse gefährdet werde (Shadlen 2008; Pagano 2007). Andererseits wird aber auch die Gefahr betont, dass Auslandsdirektinvestitionen ausbleiben, wenn westliche Industrien aus Angst vor der Fälschung ihrer Produkte nicht bereit sind, Produktionsstätten und Vertriebskanäle in Entwicklungs- und Schwellenländern zu etablieren (Lee/Mansfield 1996). Vielfach wird eine mittlere Position vertreten, nach der von der Einführung geistiger Eigentumsrechte in Schwellenländern zwar ein Innovationsstimulus ausgehen könne, dieser jedoch aber erst ab einer gewissen Entwicklungsschwelle greife und zudem von der konkreten Ausgestaltung abhänge (Abbott 2006; Maskus 2006).
Zusammengenommen verweist die auf Fragen geistiger Eigentumsrechte bezogene Literatur darauf, dass sowohl TRIPS als auch die Biodiversitätskonvention erhebliche Spielräume für die Interpretation der Vertragstexte wie auch für deren Implementierung auf nationaler Ebene zulassen. Zudem zeigt sich, dass bei der Ausgestaltung geistiger Eigentumsrechte eine Vielzahl von Ziel- und Interessenkonflikten zwischen Nationalregierungen, westlichen Industrien und indigenen Gruppen aufeinandertreffen können. Implizit wird insbesondere in der politikwissenschaftlichen Literatur bislang davon ausgegangen, dass die zentralen Konflikte und Probleme auf der Ebene der internationalen Verhandlungen angesiedelt sind, wohingegen immaterialgüterrechtliche Regime nach ihrer Ratifizierung – notfalls durch handelspolitischen Druck (May 2007; Drahos 2004) – relativ friktionslos in nationalstaatliches Recht übersetzt und dann auch effektiv umgesetzt werden könnten.
Wir gehen demgegenüber davon aus, dass außenhandelspolitischer Druck keine zureichende Erklärung für die spezifische Implementierung der hier vorliegenden Regime darstellt. Für die Biodiversitätskonvention existiert auf internationaler Ebene kein wirkungsvoller internationaler Durchsetzungsmechanismus. Im Bereich des TRIPS-Regimes besteht zwar prinzipiell die Möglichkeit, Schwellen- und Entwicklungsländer über die Anrufung der WTO-Gerichtsbarkeit oder durch Aussetzung von Importvergünstigungen im Rahmen des U.S. Generalized System of Preferences unter Druck zu setzen (Singleton 2005; Abbott 2006; Drahos 2004). Allerdings ist deren Einsatz für Industriestaaten mit hohen Opportunitätskosten verbunden, sofern sie auf die davon betroffenen Staaten als geopolitische Partner in anderen Politikbereichen angewiesen sind (Drahos/Braithwaite 2002: 89; Mertha/Pahre 2005).
Entsprechend den Grundannahmen der auf Regime bezogenen Compliance-Forschung ist dagegen zu vermuten, dass die Implementierung der von uns untersuchten Regime in Räumen begrenzter Staatlichkeit durch einen Mangel an personellen, finanziellen und institutionellen Kapazitäten geprägt ist (Chayes/Chayes 1993). So werden für die Umsetzung sowohl von TRIPS als auch der CBD erhebliche wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Expertise wie auch materielle Ressourcen und Kapazitäten benötigt, um den Aufbau von Regulierungseinrichtungen zu gewährleisten (Jayakar 2003). Es müssen bspw. Regelungen und institutionelle Voraussetzungen zur Patentprüfung (Patentämter) geschaffen werden oder Justizpersonal im Bereich geistiger Eigentumsrechte ausgebildet werden.[1] Aber auch um einen effektiven Schutz traditioneller Wissensbestände zu ermöglichen, bedarf es rechtlicher Definitionen sowie geeigneter Prozeduren und Institutionen (z.B. Datenbanksysteme), mit denen den spezifischen Erfordernissen indigener Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen werden kann. Insgesamt ist zu vermuten, dass in den Untersuchungsräumen die staatliche Fähigkeit zur (Durch-)Setzung verbindlicher Regeln stark eingeschränkt ist, so dass sich hier von sektoral begrenzter Staatlichkeit im Sinne des Rahmenantrags zum SFB 700 sprechen lässt.
Nicht verwunderlich ist es daher, dass eine Vielzahl westlicher Akteure am Aufbau und der Unterhaltung von Regelungen und Institutionen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte in der südlichen Hemisphäre beteiligt sind. Zumeist geschieht dies im Rahmen der Technischen Assistenz, die in den internationalen Verträgen vereinbart wurde (Art. 67 TRIPS bzw. Art. 18 CBD). Gleichzeitig kooperieren auch gesellschaftliche Akteure aus Schwellenländern fallweise mit westlichen Wirtschaftsakteuren oder bilden zivilgesellschaftliche Koalitionen, um in Fragen der Regelung geistiger Eigentumsrechte Druck auf ihre heimische Regierung auszuüben (Viana 2002; Halbert 2005; Shadlen 2008). Bislang ist jedoch wenig darüber bekannt, wie die Zusammenarbeit dieser heterogenen Akteurkonstellationen zustande kommt, welche Modi der Interaktion zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren dominieren und welchen Einfluss diese auf die jeweils spezifische Ausgestaltung von Regimen zur Regulierung geistiger Eigentumsrechte in Schwellenländern haben. Zur Entwicklung von Arbeitshypothesen greifen wir daher auch auf politikwissenschaftliche Forschung zurück, in der die Zusammenarbeit von Staaten, Unternehmen und der Zivilgesellschaft bei der Implementierung von Regimen thematisiert wird.
(2) Regime-Implementation
Im Kontext der Implementierung internationaler Regime wird häufig auf die Bedeutung transnationaler Policy-Netzwerke hingewiesen, in denen öffentliche und private Akteure zusammentreffen und sich auf gemeinsame Zielsetzungen und Steuerungsinstrumente für funktional definierte Politikbereiche verständigen (Slaughter 2004; Grande/Pauly 2005; Börzel/Risse 2005)[2]. Eine besondere Bedeutung wird diesen Netzwerken bei der Umsetzung von WTO-Abkommen zugeschrieben, da sie über das capacity building und die technical assistance sehr stark in die Erbringung von Governance-Leistungen eingebunden sind und somit einen beträchtlichen Einfluss auf die Politikentwicklung in Schwellen- und Entwicklungsländern nehmen können (Jordana/Levi-Faur 2006).
Die Handlungsspielräume nationalstaatlicher Vertreter in transnationalen Politiknetzwerken werden in der Fachliteratur unterschiedlich beurteilt. Einerseits wird postuliert, dass Politiknetzwerke spezifische Regimeinterpretationen vorgeben und somit die staatlichen Handlungsoptionen beschneiden (Cerny 2007). Als besonders stark – und mitunter von Internationalen Organisationen auch intendiert – wird die Beschränkung staatlicher Politikgestaltung dabei für Entwicklungs- und Schwellenländer herausgestellt (Jayasuriya 1999, 2005), was vor allem an der vergleichsweise geringeren Expertise der Vertreter aus diesen Ländern liege (Coleman 2005). Andererseits wird argumentiert, dass die Abschottung des Entscheidungshandelns in Politiknetzwerken gegenüber binnenstaatlichen Einflüssen die ins Netzwerk eingebundenen Ministerial- und Behördenmitarbeiter befähige, Regulierungen auch gegen den Widerstand der eigenen Bevölkerung durchzusetzen (Randeria 2007; Slaughter/Zaring 2006). Allerdings müssten die in transnationalen Netzwerken vereinbarten Standards nach wie vor von den national-staatlichen Akteuren anerkannt (Vogel 1996: 266ff) und durch nationalstaatliche Institutionen umgesetzt werden (Sassen 2002; Evans 1997). Aus der Abhängigkeit von deren Kooperationsbereitschaft folge, dass regulative Netzwerke zumeist ein regulatives „race to the top“ bzw. „to the bottom“ vermieden und stattdessen um Ausgleiche und Kompromisse bemüht seien (Slaughter/Zaring 2006). Nichtsdestoweniger wird davon ausgegangen, dass die auf unterschiedlichen Ressourcenausstattungen beruhenden Machtasymmetrien Verhandlungsergebnisse in Netzwerken erheblich beeinflussen (van Waarden 1992).
In Politiknetzwerken zur Implementierung von Regimen sind aber neben den öffentlichen Vertretern auch vielfach private Akteure eingebunden, die auf eigene Initiative oder qua Delegation bspw. durch Internationale Organisationen involviert werden (Börzel/Risse 2005; Risse 2002; Young 1999). Das Engagement gesellschaftlicher Akteure, so auch ein zentrales Ergebnis der ersten Phase des SFB 700, geht gerade in Räumen begrenzter Staatlichkeit über klassisches Lobbying deutlich hinaus und umfasst teilweise die Erbringung von Governance-Leistungen, deren Bereitstellung im Kontext der Industriestaaten gemeinhin mit staatlichen Instanzen in Verbindung gebracht wird (vgl. die Ergebnisse der Teilprojekte D1 Beisheim/Liese, D3/T1 Fuhr/Lederer; s.a. Beisheim/Fuhr 2008; Schäferhoff et al. 2007; Schuppert 2008; Benecke 2008).
Die Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure wird dabei insbesondere in der Literatur zu Transnational Advocacy Networks (TAN) herausgestellt (Risse 2002). TAN dienen dabei als Kommunikationsraum für zivilgesellschaftliche Akteure aus Schwellenländern und westlichen Staaten, in denen gemeinsame Werte und Zielvorstellungen diskursiv erarbeitet werden (Keck/Sikkink 1998: 3). Der Austausch von Informationen befähigt die beteiligten Organisationen, ihre Anliegen in normative Bezugsrahmen (frames) einzupassen, denen sich nationalstaatliche Regierungen nur unter der Gefahr eines Gesichtsverlusts entziehen können (Finnemore/Sikkink 1998: 893). Gleichzeitig verfügen TAN aufgrund der Beteiligung westlicher Akteure zumeist über gute Beziehungen zu Internationalen Organisationen und/oder den Regierungen mächtiger Industriestaaten. Sofern Regierungen in Schwellenländern nicht responsiv auf ihre Anliegen reagieren, können sie somit einen internationalen Druck aufbauen, mit dem der Staat auf die Anerkennung seiner Verpflichtungen aus dem bestehenden Regime gezwungen werden kann (“Bumerang-Effekt”, vgl. Keck/Sikkink 1998: 12f). Oftmals sind TAN aber auch direkt in die Implementierungsprozesse eingebunden, bspw. durch Monitoring-Funktionen (Stone 2008: 29) oder auch über die Delegation von Umsetzungsmaßnahmen (Lipschutz/Fogel 2002).
In ihrer ursprünglichen Fassung werden TAN nur auf transnationale Netzwerke bezogen, die sich auf „shared principled ideas“ berufen; Allianzen von Akteuren mit instrumentellen Zielsetzungen werden explizit ausgeschlossen (Keck/Sikkink 1998: 29f). Allerdings wird häufig darauf verwiesen, dass die Trennlinie zwischen ideellen und instrumentellen Zielen nicht scharf gezogen werden könne (Green Cowles 2003: 111), wenn etwa normative Wertvorstellungen und Eigeninteressen zusammenfallen (Finnemore/Sikkink 1998: 898f). Von daher ist eine Übertragung des TAN-Ansatzes auf andere Akteursgruppen nicht von vornherein ausgeschlossen (Stone 2008: 31; Asal et al. 2007; Cerny 2001).
So verwendet Kennedy (2007) den Begriff der Transnational Political Alliances (TPA) für Netzwerke aus multinationalen Unternehmen und Firmen aus Schwellenländern, stellt aber für TPA ähnliche Charakteristika und Funktionsweisen heraus, wie sie für TAN angenommen werden. Angesichts einer ähnlichen Betroffenheit durch regulative Standards, so Kennedy, schließen sich multinationale Unternehmen mit Firmen aus Schwellenländern in Netzwerken zusammen, um gemeinsame Politikziele zu verfolgen. Sofern sich Firmen aus Schwellenländern (bspw. Export-)Vorteile aus einem Regime erhoffen, bilden sie zusammen mit ausländischen Firmen compliance constituencies, die auf eine Implementierung der internationalen Vereinbarungen in ihrem Sinne drängen (Raustiala/Slaughter 2002). Die einheimischen Firmen bringen in diese Netzwerke lokales Wissen, ihr Prestige und häufig auch bessere Kontakte zur nationalen Regierung ein (Kennedy 2007), während multinationale Firmen in der Regel über ein breiteres Expertenwissen verfügen sowie über ihre bereits etablierten Zugänge zu Internationalen Organisationen und westlichen Regierungen internationalen Druck aufbauen können („Durchsetzungspyramide“, vgl. Drahos 2004). Aufgrund ihrer materiellen Ausstattung können transnationale Wirtschaftseliten indirekt in die Implementierung eines Regimes einwirken, indem sie die Anreizsysteme anderer Akteure beeinflussen. Oftmals sind transnationale Unternehmen aber auch direkt, d.h. über die Delegation staatlicher Aufgaben in die Regimeimplementierung eingebunden (Cutler 1997).
Vor dem Hintergrund der hier angeführten Literatur rechnen wir für unser Forschungsvorhaben mit einer Vielzahl von über mehrere Ebenen (international, national, lokal) verschränkten Politiknetzwerken, die in die Implementierung der von uns untersuchten Regime eingebunden sind (vgl. Mehrebenenproblematik à SFB-Rahmenantrag). Dabei gehen wir davon aus, dass die verschiedenen Akteure ihre je eigenen Interessen, Werte und Präferenzen für bestimmte Steuerungsmodi (Hierarchie, bargaining, arguing) einbringen werden (à SFB-Ziel 1: Modi der Handlungskoordination und Machtverhältnisse), wobei die Durchsetzung ihrer Vorstellungen jedoch vom Ressourcentausch mit den anderen beteiligten Akteuren abhängig sein dürfte (à SFB-Ziel 6: Materielle Ressourcen und Governance; vgl. auch Beisheim et al. 2007; Fuhr et al. 2008; sowie die Teilprojekte D1 Beisheim/Liese; D3/T1 Fuhr/Lederer).
Planung des Teilprojekts
Forschungsziele und Leitfragen
Das Forschungsvorhaben untersucht unterschiedliche Formen von Governance im Kontext der Implementierung geistiger Eigentumsrechte für technologische Innovationen (Patente) und zur Bewahrung indigener Wissensbestände in Räumen sektoral begrenzter Staatlichkeit. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Umsetzung der diesbezüglichen internationalen Vereinbarungen durch transnationale Politiknetzwerke erfolgt, deren Zusammensetzung die Auswahl der verwendeten Steuerungsinstrumente und die konkrete Ausgestaltung der Implementierungsergebnisse prägt. Den vermuteten Zusammenhang überprüfen wir anhand zweier vergleichender Fallstudien zu Indien und Brasilien. Dabei orientieren wir uns an folgenden Leitfragen:
(1) Wie wirkt sich die Zusammensetzung transnationaler Politiknetzwerke auf die spezifische Regimeimplementierung aus? Welche Rolle spielen dabei Machtasymmetrien zwischen den beteiligten Akteuren? (à SFB-Ziel 1: Modi der Handlungskoordination und Machtverhältnisse)
(2) Welche Steuerungsmodi kommen im Implementierungsprozess zur Anwendung? Welche Rolle spielt dabei die Ressourcenausstattung der an den Netzwerken beteiligten Akteure? (à SFB-Ziel 6: Materielle Ressourcen und Governance)
Wir nehmen an, dass selbst in vergleichsweise hoch entwickelten Schwellenländern die zur Implementierung immaterialgüterrechtlicher Regime erforderliche Expertise sowie die hierzu notwendigen personellen, institutionellen und finanziellen Ressourcen nicht vorausgesetzt werden können. Die rechtliche Umsetzung der internationalen Vereinbarungen zum Patentschutz wie auch zu traditionellen Wissensbeständen erfordert ein hohes Maß an rechts- und wirtschaftswissenschaftlichem Fachwissen, sofern die nationalen sozioökonomischen und kulturellen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden sollen. Aber auch die Einrichtung und Unterhaltung des institutionellen Unterbaus (Patentämter und -gerichtsbarkeit, Datenbanken zur Registrierung indigener Wissensbestände) ist mit einem erheblichen Personal- und Sachaufwand verbunden. Somit lässt sich in unseren Untersuchungsräumen von einem Kontext sektoral begrenzter Staatlichkeit im Sinne der Definition des SFB-Rahmenantrags ausgehen.
Vor diesem Hintergrund sind Akteure aus den Industriestaaten (Regierungsvertreter, Wirtschaftsakteure und Nichtregierungsorganisationen) entweder auf Grundlage einer Delegation durch Internationale Organisationen oder auf eigene Initiative hin stark in die Implementierungsprozesse der von uns untersuchten Regime einbezogen. Gesellschaftliche Akteure kooperieren dabei mit lokalen Organisationen, um genauere Kenntnisse über die Bedingungen vor Ort zu erlangen oder um ihren eigenen Zielsetzungen eine höhere Legitimität zu verleihen. Die entstehenden Transnational Networks (TAN) und Transnational Political Alliances (TPA) gehen ähnlich wie in den Teilprojekten D1 Beisheim/Liese und D3/T1 Fuhr/Lederer verstetigte, politikfeldbezogene Kooperationen ein. Bei der Erbringung von Governance-Leistungen wie im Bereich des capacity- oder institution-building, aber auch bei der Bereitstellung von rechtlicher oder (wirtschafts-)wissenschaftlicher Expertise im Verlauf von Gesetzgebungsprozessen arbeiten sie sehr eng mit Regierungsvertretern sowohl aus den Industrieländern als auch aus den Untersuchungsräumen selbst zusammen.
Die von uns untersuchten Implementierungsnetzwerke können hoch formalisiert sein (bspw. technical assistance gemäß Art. 67 TRIPS bzw. Art. 18 CBD), sich aber auch eher informell und ad hoc zusammenschließen. Uns interessiert in diesem Zusammenhang, welche Akteure welche Ressourcen in diese Netzwerke einbringen und welche Auswirkungen sich aus den hieraus erwachsenden Machtasymmetrien auf die Regimeimplementierung ergeben (à SFB-Ziel 6: Materielle Ressourcen und Governance). Insbesondere werden wir auch ähnlich wie das Teilprojekt D2 Börzel untersuchen, welche Rolle öffentlichen Akteuren aus den Untersuchungsräumen in Implementierungsnetzwerken zukommt, um hieraus Rückschlüsse über die Bedeutung funktionierender (Rest-)Staatlichkeit ziehen zu können (à SFB-Ziel 2: Staatlichkeit als Kontextbedingung von Governance). Aufgrund der in den von uns untersuchten Politikfeldern angelegten Konflikthaftigkeit gehen wir insgesamt davon aus, dass sich zwischen den verschiedenen in die Netzwerke integrierten Akteuren dialektische Aneignungs- und Abwehrprozesse beobachten lassen, in deren Mittelpunkt die Auseinandersetzung zwischen internationalen Anforderungen und lokalen Präferenzen und Traditionen stehen. Die wechselseitigen Anpassungsprozesse wollen wir im Hinblick auf die Implementierung der von uns untersuchten Regime näher analysieren (à SFB-Ziel 4: Aneignungs- und Abwehrprozesse in Räumen begrenzter Staatlichkeit). Insgesamt betrachten wir die von uns untersuchten transnationalen Implementierungsnetzwerke als unabhängige Variable, mit der wir die spezifische Ausgestaltung der Regimeimplementierung in unseren Untersuchungsräumen erklären wollen.
Als Governance-Leistung betrachten wir in unserem Teilprojekt die Definition und Sicherung von Eigentumsrechten an innovativen Produkten und Prozessen einerseits sowie an traditionellen Wissensbeständen andererseits. Untersuchungsgegenstand im engeren Sinne sind das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und Klauseln der Biodiversitätskonvention (CBD), die sich auf den Umgang mit indigenen Wissensbeständen beziehen. Beide Vertragswerke legen Rahmenbedingungen zur eigentumsrechtlichen Betrachtung von intangiblen Gütern fest, lassen jedoch beträchtliche Implementierungsspielräume offen, sodass erst auf nationalstaatlicher Ebene konkretisiert wird, ob und wie ein Ausgleich zwischen teils konfligierenden Zielen einer Marktöffnung für westliche Produkte oder der Bewahrung indigener Ressourcen erfolgt. In Bezug auf TRIPS unterscheiden wir zwischen einer weiten und einer eher restriktiven Interpretation, wobei im Rahmen einer weiten Auslegung auf die Ausnahmetatbestände (etwa Zwangslizenzierung) rekurriert würde, um entwicklungs-, industrie- oder auch gesundheitspolitische Ziele zu realisieren, während im Sinne einer engen Auslegung auf die Nutzung von Flexibilitäten verzichtet würde. Hinsichtlich der Biodiversitätskonvention werden wir insbesondere danach fragen, inwieweit die Bestimmungen zur potenziellen Verhinderung der ökonomischen Verwertung traditioneller Wissensbestände umgesetzt werden. Die spezifische Ausgestaltung der Implementierung beider Abkommen betrachten wir als abhängige Variable.
Weiterhin gehen wir davon aus, dass die Zusammensetzung der von uns untersuchten Netzwerke auch die im Implementierungsprozess vorherrschenden Steuerungsmodi beeinflusst. Die Auswahl der Steuerungsmodi betrachten wir zunächst als zweite abhängige Variable, behalten uns aber vor, sie abhängig von den empirischen Erkenntnissen im Rahmen der Feldforschung alternativ auch als intervenierende Variable zu behandeln. Entsprechend dem SFB-Rahmenantrag unterscheiden wir Hierarchie, die auf der Anwendung rechtlicher Vorgaben und ihrer Durchsetzung vermittels eines (staatlichen) Gewaltmonopols basiert; zweitens bargaining, d.h. positionsorientierte Verhandlungs- und Tauschprozesse auf der Basis materieller Anreize oder Sanktionen, und drittens arguing, d.h. argumentative Überzeugungsversuche, diskursive Appelle an übergeordnete ideelle Werte oder auch den Einsatz von Symbolen und Metaphern, die vermittels einer „Erfindung von Tradition“ (à SFB-Rahmenantrag) zur Herausbildung bestimmter Leitbilder der Implementation führen. Dabei vermuten wir, dass auch Steuerungsmodi des bargaining und des arguing durchaus im Zusammenhang mit unterschiedlichen Ressourcenausstattungen und den damit verbundenen Machtasymmetrien zwischen den beteiligten Akteuren stehen können (à SFB-Ziel 1: Modi der Handlungskoordination und Machtverhältnisse). Bei der Verwendung diskursiver Praktiken, aber auch bei strategisch motivierten Veränderungen in der Anreizstruktur können ideelle Ressourcen wie etwa lokales Expertenwissen oder Ungleichgewichte in der materiellen Ausstattung den Implementierungsprozess in Richtung derjenigen lenken, die über den Einsatz dieser Mittel verfügen.
Arbeitshypothesen ad (1)
Wir gehen davon aus, dass westliche Regierungsvertreter – zumeist im Rahmen der in den internationalen Verträgen festgelegten Kooperationsvereinbarungen – stark in die Implementierungsnetzwerke eingebunden sind. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, können diese vor allem im Bereich der TRIPS Implementierung auf ihr Sanktionspotenzial wie bspw. die Anrufung der WTO Gerichtsbarkeit verweisen. Allerdings ist die Realisierung dieser Drohung mit hohen Opportunitätskosten verbunden (vgl. 3.3.1), so dass Vertreter westlicher Regierungen diesen Schritt als ultima ratio betrachten dürften.
Zunächst wäre zu vermuten, dass die von westlichen Regierungen in die Netzwerke entsandten Vertreter sich darum bemühen werden, die Interessen der Industrie aus ihren Heimatländern zu schützen. In Bezug auf die von uns untersuchten Regime bedeutet dies, dass westliche Delegierte auf eine Umsetzung des TRIPS Abkommens drängen, mit dem die perzipierte „Piraterie“ möglichst wirksam unterbunden werden kann. Somit werden sie kaum auf die Anwendung der in TRIPS enthaltenen Flexibilitäten hinwirken. Hinsichtlich der Biodiversitätskonvention lässt sich vermuten, dass westliche Regierungsvertreter eine Auslegungsvariante präferieren, bei der die Überführung traditioneller Wissensbestände in warenförmige Rechtstitel nicht beeinträchtigt wird; d.h. das Selbstbestimmungsrecht indigener Bevölkerungen über eine Preisgabe ihres Wissens dürfte keine hohe Priorität genießen. Aus diesen Überlegungen ergibt sich folgende Arbeitshypothese:
H 1a: Je stärker Implementierungsnetzwerke von westlichen (industrienahen) Regierungsvertretern dominiert werden, desto restriktiver dürfte die Implementierung von TRIPS ausfallen und desto eher sollte die CBD im Sinne einer Kommodifizierung indigenen Wissens interpretiert werden.
Diesen Überlegungen kann jedoch entgegengehalten werden, dass westliche Regierungen nicht zwangsläufig die Interessen der heimischen Industrie vertreten müssen, sondern auch die Anliegen der Zivilgesellschaft in die Implementierungsnetzwerke einbringen können. Begünstigt werden könnte ein derartiges Verhalten durch parteipolitisch motivierte Politikpräferenzen oder die institutionellen Eigeninteressen der beteiligten Regierungsstellen (z.B. Entwicklungshilfeministerien). Vor diesem Hintergrund ließe sich konkurrierend Hypothese 1b formulieren:
H 1b: Je stärker Implementierungsnetzwerke von westlichen (zivilgesellschaftsnahen) Regierungsvertretern dominiert werden, desto eher dürften die Flexibilitäten des TRIPS-Abkommens betont und desto weniger dürfte die CBD im Sinne einer Kommodifizierung indigenen Wissens interpretiert werden.
Ferner gehen wir davon aus, dass westliche Unternehmen oder deren Verbände direkt in den Implementierungsnetzwerken vertreten sind, sei es aufgrund der Delegation durch westliche Staaten bzw. Internationale Organisationen, sei es auf eigene Initiative hin. Westliche Industrieunternehmen können, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, ihre Prioritäten als Voraussetzung für wirtschaftliches Engagement in den Untersuchungsräumen darstellen. Durch finanzielle Anreize verändern westliche Industrievertreter mutmaßlich die Interessenpräferenzen auch anderer Akteure wie bspw. der Wirtschaftsvertreter in den Untersuchungsräumen selbst. Hierzu müssen sie allerdings ihre Präferenzen mit denen der Industrie in den Untersuchungsräumen abstimmen, um ihre Forderungen nicht als einseitig westliches Interesse erscheinen zu lassen (Kennedy 2007). Nichtsdestoweniger dürften diese Transnational Political Alliances (TPA) ökonomische Interessen in den Vordergrund stellen, bei denen innovative Technologien mit einem möglichst umfassenden Immaterialgüterschutz versehen und eine ökonomische Verwertung indigenen Wissens ermöglicht werden. Somit lässt sich als Arbeitshypothese 2 formulieren:
H 2: Je stärker TPA in Implementierungsnetzwerken dominieren, desto wahrscheinlicher wird eine restriktive Umsetzung des TRIPS-Abkommens und eine auf ökonomische Wertschöpfung konzentrierte Auslegung der Biodiversitätskonvention.
Dem entgegengesetzt lässt sich vermuten, dass zivilgesellschaftliche Organisationen bemüht sein werden, bei der Umsetzung die redistributiven Auswirkungen der verhandelten Implementierungsvarianten in den Vordergrund zu stellen. Dabei ist davon auszugehen, dass sie sehr stark mit zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort kooperieren, um ihren Argumenten Glaubwürdigkeit zu verleihen und sich für die Teilhabe an den Netzwerken durch den Ausweis von Expertenwissen zu legitimieren (Keck/Sikkink 1998; Risse 2002). Dazu dürften sie auch Kontakte zu den indigenen Bevölkerungen in den Untersuchungsräumen etablieren. Insgesamt ist zu vermuten, dass Transnational Advocacy Networks auf eine Implementierung von TRIPS und CBD drängen, bei der die sozioökonomische Lage in Entwicklungs- und Schwellenländern stärker berücksichtigt wird und indigene Anliegen zur Bewahrung der sozialen Integrität in die Implementierung einfließen. Hieraus folgt:
H 3: Je stärker TAN in den Implementierungsnetzwerken dominieren, desto eher werden die Flexibilitäten des TRIPS-Abkommens betont und desto weniger wird die CBD im Sinne einer Kommodifizierung indigenen Wissens interpretiert.
Schließlich gehen wir davon aus, dass auch Vertreter aus den staatlichen Exekutivstellen (Ministerien und Behörden) unserer Untersuchungsräume an den Netzwerken beteiligt sind. Ihre wichtigste Ressource dürfte in der – zumindest formalen – Legitimität als Regierungsvertreter zu sehen sein. Auch wenn sie aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht in der Lage sind, Entscheidungen autoritativ umzusetzen, sind sie doch diejenigen, welche zum Erlass von Rechtstexten und Durchführungsverordnungen formal berechtigt sind.
Bezüglich der Zielsetzungen öffentlicher Vertreter aus den Untersuchungsräumen selbst lassen sich zwei verschiedene Vermutungen anstellen. So ist es einerseits möglich, dass die Delegierten in Implementierungsnetzwerken versuchen werden, einen möglichst großen Gestaltungsspielraum für industriepolitische Prioritäten der eigenen Regierung offen zu halten. Auf Druck ihrer vorgesetzten Regierungsvertreter könnten sie dabei anstreben, redistributive Anliegen der amtierenden Exekutive nicht zu beeinträchtigen, weil damit deren Wiederwahlmöglichkeiten reduziert werden. Aus der gleichen Überlegung heraus ließe sich ableiten, dass indigene Interessen von öffentlichen Vertretern geschützt werden, um Unruhen im Landesinneren zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund wäre zu vermuten, dass öffentliche Vertreter in Implementierungsnetzwerken den Spielraum des TRIPS-Abkommens bewahren und das prior informed consent Prinzip der CBD verteidigen werden. Hieraus ließe sich die Hypothese 4a ableiten:
H 4a: Je mehr öffentliche Vertreter aus den Untersuchungsräumen die Implementierungsnetzwerke dominieren und redistributive Prioritäten verfolgen, desto eher werden die Flexibilitäten des TRIPS-Abkommens betont und desto weniger wird die CBD im Sinne einer Kommodifizierung indigenen Wissens interpretiert.
Mit Randeria (2007) ließe sich hingegen auch argumentieren, dass öffentliche Vertreter die Verhandlungen in Implementierungsnetzwerken gezielt instrumentalisieren, um Partikularinteressen innerhalb der Untersuchungsräume selbst zu bedienen. Aufgrund der relativen Intransparenz der Interaktion in Netzwerken können sie ökonomischen Interessen einzelner Industriezweige im Land entgegenkommen und dabei auf die Expertise der westlichen Teilnehmer in den Netzwerken zurückgreifen. Dem Widerstand der inländischen Bevölkerung gegen die ggf. nachteiligen redistributiven Folgen einer restriktiven Implementierungspraxis des TRIPS-Abkommens können öffentliche Vertreter entgegenhalten, dass sie sich dem Druck westlicher Vertreter beugen mussten. Ähnlich können sie auch gegenüber indigenen Bevölkerungsgruppen argumentieren, wenn sie bei der Umsetzung der CBD einseitig ökonomische Zielsetzungen verfolgen, die dem Nationalstaat und westlichen Industrien gleichermaßen zugute kommen. In dieser Logik ließe sich die konkurrierende Arbeitshypothese 4b aufstellen:
H 4b: Je stärker öffentliche Vertreter aus den Untersuchungsräumen die Implementierungsnetzwerke dominieren und industrielle Partikularinteressen verfolgen, desto wahrscheinlicher wird eine restriktive Umsetzung des TRIPS-Abkommens und desto stärker wird die Biodiversitätskonvention im Sinne einer ökonomischen Verwertbarkeit indigenen Wissens interpretiert.
Arbeitshypothesen ad (2)
Wir gehen davon aus, dass die an Implementierungsnetzwerken beteiligten Akteure ihre je eigenen Ressourcen einbringen werden, um eine aus ihrer Sicht optimale Umsetzungsvariante der von uns untersuchten Regime zu befördern. Es erscheint plausibel zu vermuten, dass die jeweilige Ressourcenausstattung auch die Präferenz der Akteure für bestimmte Steuerungsmodi prägt.
So vermuten wir, dass westliche Regierungsvertreter nach Möglichkeit auf Steuerungsmodi wie beispielsweise finanzielle Anreize (etwa finanzielle Hilfen beim capacity building oder personelle Unterstützung beim Aufbau von Regulierungsbehörden) zurückgreifen, um den Implementierungsprozess zu beeinflussen. Aus diesen Überlegungen lässt sich folgende Hypothese 5 ableiten:
H 5: Je stärker Implementierungsnetzwerke von westlichen Regierungsvertretern dominiert werden, desto wahrscheinlicher wird der vorrangige Einsatz von Instrumenten der Anreizsteuerung.
Ferner gehen wir davon aus, dass Wirtschaftsakteure in Form der oben skizzierten TPA über die relativ zu den anderen Teilnehmern größten materiellen Ressourcen verfügen. Somit können sie versuchen, den Implementierungsprozess von Regimen dadurch zu gestalten, dass sie finanzielle Anreize für bestimmte Verhaltensweisen setzen – oder auch mit deren Entzug drohen, sofern ein gewünschtes Verhalten ausbleibt. Beispielsweise können transnationale Unternehmen monetäre Anreize für die Preisgabe indigenen Wissens schaffen oder auch ankündigen, ihre Investitionsentscheidungen von der spezifischen Umsetzung des TRIPS-Abkommens abhängig zu machen. Lokale Unternehmen könnten auf diese Weise in eine Kooperationsgemeinschaft mit westlichen Firmen gebracht werden. Hieraus lässt sich folgende Hypothese 6 ableiten:
H 6: Je stärker TPA Implementierungsnetzwerke dominieren, desto wahrscheinlicher wird der Einsatz von Instrumenten der Anreizsteuerung.
Im Verhältnis zu Wirtschaftsakteuren dürften zivilgesellschaftliche Organisationen über eher geringe materielle Ressourcen verfügen. Somit kann davon ausgegangen werden, dass sie ihre Implementierungsziele eher durch den Rekurs auf allgemein anerkannte ethische Wertvorstellungen begründen. Dies gelingt ihnen umso besser, so lässt sich vermuten, wenn sie den Appell an moralische Standards mit einem hohen Ausmaß an Expertenwissen über die lokalen Verhältnisse in den Untersuchungsräumen verbinden können, weswegen sie auf die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen vor Ort angewiesen sind. Im Zusammenschluss sind Transnational Advocacy Networks auch eher in der Lage, ihre normativen Wertvorstellungen in den Sprachgebrauch des örtlichen Diskurses zu übersetzen, womit sie ihren Argumentationen eine höhere Effektivität verleihen und Abwehrprozesse bzgl. ihrer Zielvorstellungen verringern können (Keck/Sikkink 1998). Somit lässt sich folgende Hypothese 7 formulieren:
H 7: Je stärker TAN Implementierungsnetzwerke dominieren, desto wahrscheinlicher wird der Einsatz diskursiver Steuerungsmodi.
Zwar zeichnen sich die Untersuchungsräume unseres Forschungsvorhabens dadurch aus, dass eine rein hierarchische Steuerung aufgrund sektoral begrenzter Staatlichkeit nicht zu erwarten ist. Das heißt aber nicht, dass ein „Schatten der Hierarchie“ bei der Umsetzung von Regimen völlig ausgeschlossen werden könnte (vgl. SFB-Rahmenantrag). Um die Glaubwürdigkeit ihres Handlungspotenzials zu unterstreichen, werden öffentliche Akteure aus den Untersuchungsräumen versucht sein, hierarchische Steuerung zumindest symbolpolitisch zur Anwendung zu bringen (Mertha/Pahre 2005). Gleichzeitig ist zu vermuten, dass Instrumente des arguing oder des bargaining Anwendung finden, wenn öffentliche Akteure aus den Untersuchungsräumen damit etwaigen Abwehrhaltungen von Seiten der Bevölkerung effektiver begegnen können. Hieraus lässt sich folgende Hypothese 8 ableiten:
H 8: Je mehr öffentliche Vertreter aus den Untersuchungsräumen die Implementierungsnetzwerke dominieren, desto wahrscheinlicher wird der Einsatz hierarchischer Steuerungsmodi, ggf. gekoppelt mit der Verwendung von Anreiz- oder Diskurssteuerung.
Methoden und Operationalisierung
Operationalisierung der Variablen
Als unabhängige Variable betrachten wir im Rahmen unseres Forschungsvorhabens die Zusammensetzung und Machtverhältnisse innerhalb von Netzwerken, die inhaltlich auf die Implementierung von TRIPS und/oder CBD ausgerichtet sind. Als mögliche Teilnehmer dieser Netzwerke definieren wir nach jetzigem Kenntnisstand staatliche Vertreter aus den Untersuchungsräumen und Industriestaaten, Wirtschaftsakteure und zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Vertreter der indigenen Bevölkerungen. Beispiele für die von uns untersuchten Netzwerke wären Veranstaltungen im Rahmen der technischen Assistenz (Art. 67 TRIPS bzw. Art. 18 CBD), Konferenzen zur Sicherung traditioneller Wissensbestände, Intellectual Property Rights Dialoge, wie sie von der EU und den USA initiiert werden, Arbeitstreffen zwischen Mitarbeitern der westlichen Patentämter und der Behörden aus den Untersuchungsräumen sowie Schulungsangebote westlicher Akteure für Richter, Anwälte und Exekutivangehörige aus den Untersuchungsräumen. Wir werden die verschiedenen vorfindbaren Netzwerke anhand der Auswertung von Protokollen (inkl. Teilnahme- und Rednerlisten) untersuchen und versuchen, hieraus Aussagen über die Muster ihrer Zusammensetzung abzuleiten.
Einen Schwerpunkt der Analyse wollen wir auf die Herausbildung von Transnational Political Alliances bzw. Transnational Advocacy Networks legen. Als TPA bzw. TAN sollen nur solche Akteure in Betracht gezogen werden, bei denen eine verstetigte, politikfeldbezogene Kooperation zur Erbringung bestimmter Governance-Leistungen bspw. im Rahmen des capacity- oder institution-building vorliegt. Für TAN und TPA gilt ferner gleichermaßen, dass wir nur Koalitionen betrachten, für die Aktivitäten nachgewiesen werden können, die über reines Lobbying hinausgehen. Die Einbeziehung muss dabei allerdings staatlicherseits nicht unbedingt begrüßt oder gar forciert werden. Auch wenn wir feststellen, dass TAN bzw. TPA von sich aus strategisch auf Politikentscheidungen und deren Umsetzung einwirken (bspw. privat finanzierte Richterschulungen), werden sie der weiteren Analyse unterworfen.
Von besonderem Interesse sind für uns aber auch die Machtrelationen zwischen den verschiedenen an Netzwerken beteiligten Akteuren. So dürften westliche Vertreter versuchen, ihre breitere Expertise sowie ihre materiellen Kapazitäten zur Verfolgung der von ihnen gesetzten Prioritäten einzusetzen, ggf. aber auch ihr Sanktionspotenzial nutzen. Vertreter aus den Untersuchungsräumen selbst hingegen werden eher auf ihr Wissen über die lokalen Verhältnisse rekurrieren oder (im Falle von Regierungsvertretern) auf ihre politische Autorität verweisen, um ihren Implementierungsvorstellungen Nachdruck zu verleihen. Inwieweit die jeweilige Ressourcenausstattung als Machtinstrument zur Erlangung einer dominanten Stellung innerhalb der Netzwerke eingesetzt wird, wollen wir durch teilnehmende Beobachtungen sowie leitfadengestützte Interviews eruieren, in denen wir die (perzipierte) Machtposition der verschiedenen Akteure (Selbst- und Fremdeinschätzung) abfragen.
Als erste abhängige Variable wird in dem beantragen Forschungsvorhaben die spezifische Ausgestaltung der Implementierung von TRIPS und CBD betrachtet. Den Untersuchungszeitraum setzen wir zwischen der Ratifizierung der Übereinkommen (1994 bzw. 1992) und der Gegenwart an. In beiden Fällen betrachten wir zum einen die Überführung der internationalen Vereinbarungen in nationale, ggf. auch bundesstaatliche Gesetzestexte. Hierzu gehören die verschiedenen Novellierungen der Patentgesetzgebungen und Verordnungen (Indien: 1994, 2003, 2004, 2005, in Bezug auf Universitätspatente 2008/9; Brasilien: 1997, 1998, 1999, 2001, aktuell Einschränkungen im Pharmabereich) sowie Gesetze und Erlasse zum Umgang mit traditionellen Wissensbeständen (Indien: Biological Diversity Act 2002, aktuelle bundesstaatliche Reformen in Kerala; Brasilien: Provisional Measure No. 2186, 2001). Zum anderen wird, ausgehend von der Annahme sektoral beschränkter Staatlichkeit, auch berücksichtigt werden, ob und inwieweit ein administrativer Unterbau besteht, mit dem die bestehenden Gesetzeswerke umgesetzt werden können.
In Bezug auf TRIPS gilt somit, dass in einem ersten Schritt analysiert werden soll, ob und inwieweit die nationalen Gesetzestexte auf Flexibilitäten des Abkommens zurückgreifen, um beispielsweise entwicklungs- oder industriepolitische Ziele zu verfolgen. Beispielsweise gehören hierzu Bestimmungen zum Erschöpfungsgrundsatz (Art. 6), ordre public Ausnahmen (Art. 27.2), Sonderbestimmungen zu Forschungszwecken (Art. 30) sowie Ermächtigungen zur Zwangslizenzierung (Art. 31). In einem zweiten Schritt wird dann analysiert, inwieweit in den Untersuchungsräumen ein administrativer Unterbau (spezielle Behörden oder Unterabteilungen bspw. im Patentamt, Koordinationsinstanzen innerhalb der zentral- und bundesstaatlichen Exekutiven) zur Verfügung steht, mit dem die Flexibilitäten auch praktisch genutzt werden können.
In Bezug auf die Biodiversitätskonvention soll zunächst überprüft werden, wessen Interessen die nationalstaatliche Gesetzgebung tatsächlich berücksichtigt. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich hier nach Vorstellungen der indigenen Bevölkerung, Interessen der westlichen Industrievertreter, Forderungen westlicher NGOs und nationalstaatlichen Politikzielen differenzieren. In unserer Analyse werden wir einen Schwerpunkt auf die spezifische Umsetzung des Prior Informed Consent legen, um zu überprüfen, ob indigenen Bevölkerungen die Möglichkeit offen steht, eine ökonomische Verwertung traditioneller Wissensbestände zu verhindern. Analog zu TRIPS werden wir weiterhin untersuchen, ob administrative Ressourcen und Kapazitäten zur Verfügung stehen bzw. aufgebaut werden, mit denen die gesetzlichen Regelungen auch umgesetzt werden können.
Bei der Umsetzung der von uns untersuchten Regime betrachten wir die Kombination der zur Anwendung gebrachten Steuerungsmodi (Hierarchie, bargaining, arguing) zunächst als zweite abhängige Variable, möchten uns aber vorbehalten, sie abhängig von den empirischen Erkenntnissen im Rahmen der Feldforschung alternativ auch als intervenierende Variable zu behandeln. Unter Hierarchie verstehen wir gemäß der SFB-Definition „Weisungen (Befehle), denen sich Akteure unterwerfen müssen und deren Einhaltung notfalls mittels Zwangsgewalt und gegen die Interessen der Akteure durchgesetzt wird. (…) Beispiele für hierarchische Steuerung sind Gesetze, aber auch Verordnungen staatlicher Akteure“ (SFB 700 2005: 8). Unter bargaining verstehen wir vor allem die gezielte Beeinflussung von Anreizsystemen, bei denen im Rückgriff auf die materiellen Interessenlagen von Akteuren Verhaltensänderungen bewirkt werden sollten. Beispiele hierfür wären finanzielle Zusagen zum capacity building (z.B. beim Aufbau einer Patentgerichtsbarkeit oder von Datenbanken zur Katalogisierung indigener Wissensbestände) im Falle einer spezifischen Ausgestaltung der TRIPS- und/oder CBD-bezogenen Rechtsgrundlagen. Aber auch die Verkopplung von Auslandsdirektinvestitionen oder Technologietransfers mit dem Versprechen einheimischer Firmen, sich bspw. für bestimmte Patentregulierungen einzusetzen, wird unter Anreizsteuerung subsumiert. Unter arguing fassen wir diskursive Praktiken, die entweder die Wertvorstellungen von Akteuren verändern oder aber im Rekurs auf bestehende Wertvorstellungen bestimmte Implementierungsleitbilder rechtfertigen sollen (framing, vgl. SFB 700 2007: 8). Hierzu gehören Appelle an ethische Maßstäbe (z.B. Linderung/Heilung von Krankheiten), der Rekurs auf ethnisch-kulturelle Traditionen (z.B. Betonung der indigenen Identität), aber auch die gezielte Verbindung von Nationalstolz mit bestimmten politischen Maßnahmen (z.B. Verweis auf die Steigerung nationaler Innovationsleistungen durch Patentschutz). Die Anwendung der verschiedenen Steuerungsmodi wollen wir durch Interviews mit den Netzwerkteilnehmern, Dokumentenanalysen (z.B. Memoranda of Understanding) und Explorationen vor Ort überprüfen.
Kriterien der Fallauswahl
Bei der Auswahl der Untersuchungsräume lassen wir uns von zwei Kriterien leiten:
(1) Es müssen vergleichbare Kontextfaktoren gegeben sein, d.h. die von uns untersuchten Staaten müssen sowohl TRIPS als auch CBD ratifiziert, aber keine weiteren bilateralen Abkommen bzgl. geistiger Eigentumsrechte mit der EU und/oder der USA abgeschlossen haben, weil sonst der Spielraum für die Ausnutzung der TRIPS Flexibilitäten von vornherein limitiert wäre (Straus/Klunker 2007; Abbot 2006). Auch soll in beiden Ländern eine Marktstruktur gegeben sein, für die eine patentrechtliche Regulierung relevant ist und in denen indigene Bevölkerungen ansässig sind, deren traditionelle Wissensbestände als potenziell ökonomisch verwertbar angesehen werden.
(2) Die in den Untersuchungsräumen vorzufindenden Implementierungsnetzwerke sollen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und dominanten Akteure variiert werden, um die Hypothesen des Forschungsvorhabens vergleichend testen zu können.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen werden Indien und Brasilien als Untersuchungsfälle ausgewählt. Beide Staaten haben sowohl TRIPS als auch CBD, aber keine weiteren patentrecht-lichen Abkommen abgeschlossen. Auch lassen sich beide Länder als aufstrebende Schwellenländer charakterisieren (Sotero/Armijo 2007), in denen sich eine eigenständige Industriestruktur gebildet hat. Schlüsselsektoren sind hierbei die pharmazeutische Industrie sowie Informations- und Kommunikationstechnologie, aber auch zahlreiche andere für patentrechtliche Regulierungen relevante Bereiche wie etwa der Automobil-, Flugzeug- und Anlagenbau (Montero 2005: 6; Marques 2004: 79; Kesidou 2004; Veloso et al. 2003). Gleichzeitig bestehen in beiden Staaten starke sozioökonomische Disparitäten, so dass von strukturellen Konflikten zwischen entwicklungs-, industriepolitischen und redistributiven (z.B. sozial- und gesundheitspolitischen) Zielsetzungen auszugehen ist (Cohen 2000: 9; Gibson 2006). Des Weiteren sind sowohl in Indien als auch in Brasilien indigene Gruppierungen ansässig, die – bei aller Ungleichheit bzgl. der geografischen Verteilung über die jeweilige Landesfläche – die Gemeinsamkeit aufweisen, dass sie über traditionelle Wissensbestände verfügen, deren Kommerzialisierung für Life Sciences, Agrar- und Kosmetikindustrie ein Wirtschaftspotenzial darstellt und an deren Nutzung ein reges Interesse von Seiten verschiedener Stakeholdergruppen (westliche Industrie, NGOs, Nationalregierung etc.) besteht (De Almeida 2007; Sunder 2007).
In Indien scheinen die Implementierungsnetzwerke sowohl zu TRIPS als auch zur Biodiversitätskonvention sehr stark durch westliche Regierungsvertreter und Kooperationen aus indischen und westlichen Unternehmen geprägt zu sein.
So nimmt Indien beispielweise die technische Assistenz der EU nach Art. 67 TRIPS in Anspruch, und mit den USA wurde in einem Memorandum of Understanding die Zusammenarbeit bei legislativen Entscheidungen im Bereich des Immaterialgüterrechts vereinbart. Zumindest nach den bisherigen Recherchen scheinen indische Verhandlungsteilnehmer sich dabei nicht im Konflikt mit westlichen Vertretern zu befinden. Auch bestehen in Indien auf der Ebene nachgeordneter Instanzen zahlreiche Kooperationsabkommen mit westlichen Akteuren. So hat bspw. das indische Patentamt eigene Kooperationsvereinbarungen mit dem US-amerikanischen sowie anderen westlichen Patentämtern abgeschlossen. Die in die Regulierung traditioneller Wissensbestände involvierte Society for Research and Initiatives for Sustainable Technologies and Institutions (SRISTI) wird von der EU gefördert, und beim Aufbau der indischen Traditional Knowledge Database sind das europäische, das US-amerikanische und das japanische Patentamt beteiligt. Ob und inwieweit bei diesen Kooperationen eine Supervision durch die National Biodiversity Authority stattfindet, ist bislang nicht ersichtlich.
Auch scheinen in Indien Transnational Political Alliances zwischen Vertretern der indischen Industrie und westlichen Wirtschaftsakteuren zu bestehen. Aus der bereits in den 1980ern begonnenen wirtschaftlichen Kooperation hat sich eine enge Zusammenarbeit zwischen indischen und westlichen Firmen in verschiedenen Industriesektoren (z.B. Pharma, IT) ergeben (Krishnan 2003; Mukherjee 2004). Die gemeinsamen Interessen scheinen auch zu ähnlichen Politikzielen zu führen. Ein Indiz hierfür wäre die Kooperation bei der Vorbereitung von patentrechtsbezogenen Gesetzesvorlagen für die indische Regierung, wie sie zwischen der indischen Handelskammer und Industrieverbänden aus dem Westen praktiziert wird (Spicy IP 2008).
In Brasilien scheinen die Implementierungsnetzwerke der von uns untersuchten Regime stärker von Vertretern der brasilianischen Nationalregierung dominiert zu werden, die zur Verfolgung ihrer Zielsetzungen auf die Unterstützung von Transnational Advocacy Networks zurückgreifen.
Den Einfluss westlicher Regierungsvertreter auf die Implementierung immaterialgüterrechtlicher Regime scheint Brasilien aktiv einzudämmen. Nach Vorrecherchen kann davon ausgegangen werden, dass die Regulierung des Immaterialgüterrechts unter Einschluss der traditionellen Wissensbestände in Brasilien interministeriell koordiniert wird (Interview 044) und Ministerialbeamte, die in regulativen Netzwerken agieren, regelmäßig gemäß Rotationsprinzipien ausgetauscht werden (Jordana/Levi-Faur 2006). Die brasilianische Regierung widersetzt sich explizit immaterialgüterrechtlichen Forderungen der USA, wie sie im Rahmen der Verhandlungen zur Free Trade Area of the Americas (FTAA) aufgebracht wurden (Shadlen 2006: 218f) und versucht stattdessen, eigene Akzente zu setzen (Rivas-Campo/Benke 2003; Correa 2000: 860). Auch greift Brasilien kaum auf die technische Assistenz der westlichen Staaten zurück. Zudem bestehen – im Gegensatz zu Indien – keine Kooperationsabkommen zwischen untergeordneten Behörden und westlichen Patentämtern. Dagegen wird von brasilianischer Seite auf Unterstützungsleistungen des der UNCTAD nahestehenden International Centre for Trade and Sustainable Development (ICTSD) zurückgegriffen. Der Fokus der Zusammenarbeit liegt dabei dem Anschein nach auf der Ermöglichung von Technologiedistribution.
In Brasilien scheint sich keine Transnational Political Alliance zwischen heimischen Unternehmen und westlichen Industrievertretern ergeben zu haben, was sich eventuell auf die enge Verbindung zwischen der Industrie und staatlichen Forschungseinrichtungen zurückführen ließe (Nassif 2007: 19f; Montero 2005: 35f; Biehl 2004: 116f). Stattdessen bestehen im Bereich der patentrechtlichen Regulierung vor allem mit Bezug auf den Pharmasektor Transnational Advocacy Networks, in denen westliche und brasilianische NGOs auf die redistributive Dimension immaterialgüterrechtlicher Regulierungen aufmerksam machen und teilweise auch direkt in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind (Viana 2002; Biehl 2004). Auch im Bereich traditioneller Wissensbestände lässt sich eine Vernetzung der indigenen Bevölkerungsvertreter über die Grenzen hinweg mit Indianervölkern aus anderen Staaten Südamerikas sowie mit Nichtregierungsorganisationen westlicher Provenienz feststellen (Guedes/Amstalden Sampaio 2004: 31).
Arbeitsprogramm und Zeitplan
Im Jahr 2010 sollen zunächst die verfügbare rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Literatur, vor allem aber Dokumente zu den von uns untersuchten Politiknetzwerken (Protokolle von Arbeitstreffen, Zeitungsmeldungen etc.) weiter analysiert werden. Weiterhin planen wir, im Kontext von Arbeitsgruppentreffen der Internationalen Organisationen (WIPO, WTO, UNCTAD) in Genf explorative, ggf. leitfadengestützte Interviews zu führen. Nach jetzigem Stand erscheinen uns teilnehmende Beobachtungen vor allem des WIPO Intergovernmental Committee on Intellectual Property and Genetic Resources, Traditional Knowledge and Folklore (IGC) sowie des WIPO Committee on Development and Intellectual Property (CDIP) besonders vielversprechend. Auch werden wir in Washington, London und Brüssel Interviews mit westlichen Regierungsvertretern, Unternehmensverbänden und NGO-Repräsentanten führen, die in Politiknetzwerke zur Regimeimplementierung in Indien und Brasilien eingebunden sind. Erste Ergebnisse aus diesen Untersuchungen sollen in Form von Arbeits- und Konferenzpapieren zum Ende des Jahres publiziert werden.
Für die erste Hälfte des Jahres 2011 planen wir weitere Interviews und teilnehmende Beobachtungen bei Veranstaltungen in Europa und den USA, wohingegen für die zweite Jahreshälfte explorative Feldstudien vorgesehen sind. Hierbei geht es vor allem darum, qualitative Interviews mit Akteuren aus den zuvor identifizierten Implementierungsnetzwerken zu führen, deren Engagement sich räumlich auf die Hauptstädte Indiens und Brasiliens konzentriert. Zudem sollen Möglichkeiten eruiert werden, Feldstudien vor allem bzgl. der Regulierung traditioneller Wissensbestände auf lokaler Ebene durchzuführen. Ferner werden wir im Kontext der ersten Reisen versuchen, Ansprechpartner in sozialwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zu finden, die uns bei Feldstudien auf lokaler Ebene behilflich sein können. Dies erscheint vor allem deshalb wichtig, weil wir davon ausgehen müssen, dass indigene Vertreter bislang allenfalls sporadischen Kontakt mit westlichen Forschern gehabt haben, so dass wir Unterstützungsbedarf bei der interkulturellen Vermittlung antizipieren müssen. Für Ende 2011 planen wir die Fertigstellung weiterer Arbeitspapiere sowie von ersten Manuskripten für wissenschaftliche Fachzeitschriften.
Die eigentlichen Feldstudien sollen zu Beginn des Jahres 2012 durchgeführt werden. Anvisiert werden weitere qualitative Interviews mit maßgeblichen Verantwortlichen der je nationalen Ministerien und Behörden (zentral- sowie ggf. bundesstaatliche Instanzen) sowie mit Vertretern der im Land tätigen Internationalen Organisationen und gesellschaftlichen Akteure. Gleichzeitig sind aber auch Aufenthalte in den vorab ausgewählten ländlichen Gebieten geplant, in denen versucht werden soll, indigene Akteure zu interviewen und einen Eindruck von der Umsetzung der Regulierungen zum Schutz traditioneller Wissensbestände vor Ort zu erhalten. In der zweiten Hälfte des dritten Jahres werden die Interviews und teilnehmenden Beobachtungen ausgewertet und zur Publikation in wissenschaftlichen Fachorganen aufbereitet.
Empirische Schwächen, die evtl. erst bei der Endfassung von Fachartikeln deutlich werden, sollen Anfang 2013 durch eine kürzere Feldstudie ausgeglichen werden. Der Rest des Jahres soll schließlich zur Publikation der Ergebnisse und zur Fertigstellung monografischer Werke (z.B. Dissertationen) dienen. Parallel dazu sollen die Fragestellungen für die dritte und letzte Phase des SFB präzisiert und der Folgeantrag vorbereitet werden.
Stellung innerhalb des Sonderforschungsbereichs
In dem beantragten Forschungsvorhaben greifen wir zentrale Fragestellungen auf, die sich in der ersten Phase des SFB ergeben haben und für die zweite Förderperiode in den Mittelpunkt gestellt werden sollen (à SFB-Rahmenantrag). Hierzu gehört erstens eine genauere Analyse von Modi der Handlungskoordination, wobei insbesondere danach zu fragen ist, inwieweit auch nicht-hierarchische Steuerungsinstrumente mit der Verfügbarkeit von Machtressourcen verknüpft sind (à SFB-Ziel 1: Modi der Handlungskoordination und Machtverhältnisse). Zweitens wird bei uns explizit mitberücksichtigt, inwieweit das Gewinnstreben der an der Erbringung von Governance-Leistungen beteiligten privaten Akteure sowie deren spezifische Ressourcenausstattung Einfluss auf den policy-output nimmt (à SFB-Ziel 6: Materielle Ressourcen und Governance). Zum dritten variieren wir durch die Auswahl unserer Untersuchungsräume die Rolle des Staates in Governance-Konstellationen, der zwar in beiden Untersuchungsländern auf externe Unterstützung angewiesen ist, auf deren Ausgestaltung jedoch in unterschiedlicher Weise Einfluss nimmt (à SFB-Ziel 2: Staatlichkeit als Kontextbedingung von Governance ). Viertens thematisieren wir in unserem Projekt die Konflikte um die Aneignung und Abwehr westlicher Leitbilder für die Zuweisung von Eigentumsrechten, welche zwischen westlichen Akteuren und Vertretern der Untersuchungsländer ausgetragen werden (à SFB-Ziel 4: Aneignungs- und Abwehrprozesse in Räumen begrenzter Staatlichkeit).
Inhaltlich fällt unser Forschungsvorhaben in den Projektbereich D „Wohlfahrt/Umwelt“, da die Definition und Sicherung von geistigen Eigentumsrechten ein Kollektivgut darstellt, das wiederum Einfluss auf die Bereitstellung weiterer Kollektivgüter wie etwa sozioökonomische Entwicklung, Wohlfahrt und Gesundheit ausübt. Bei der kooperativen Erbringung der Governance-Leistung durch private und staatliche Akteure in transnationaler Vernetzung bestehen zahlreiche Anknüpfungspunkte zu anderen Teilprojekten aus dem Bereich D. So erwarten wir Vergleichsmöglichkeiten zwischen den von uns untersuchten Transnational Advocacy Coalitions bzw. Transnational Political Alliances und den in den Teilprojekten D1 Beisheim/Liese und D3/T1 Fuhr/Lederer analysierten Public Private Partnerships insbesondere auf die Modalitäten des Ressourcentauschs. Aber auch in Bezug auf lokale Aneignungs- und Abwehrprozesse erwarten wir zahlreiche Anknüpfungspunkte zu D1 und D3/T1. Mit dem Teilprojekt D2 Börzel wiederum bestehen Parallelen in der Analyse von Staatlichkeit und ggf. seiner funktionalen Äquivalente als Vorbedingung für die Erbringung von Governance-Leistungen.
Enge Anknüpfungspunkte sehen wir insbesondere auch mit den anderen beiden polit-ökonomischen Projekten innerhalb des Projektbereichs (D4 Enderlein und D6 Fritz). Inhaltlich beziehen sich alle drei Teilprojekte auf die Sicherung von Eigentumsrechten, wobei es beiD4 Enderlein um die Ansprüche westlicher Akteure und bei D6 Fritz um die von Bevölkerungsgruppen aus den Untersuchungsräumen geht, während in unserem Forschungsvorhaben sowohl westliche als auch indigene Eigentumsansprüche behandelt werden. Insofern betrachten alle drei polit-ökonomischen Teilprojekte ein Handlungsfeld, das nach westlichem Verständnis in den zentralen Aufgabenbereich des Staates fällt (Trebesch 2008), in den von uns untersuchten Räumen begrenzter Staatlichkeit aber unter Hinzuziehung nicht-staatlicher, transnationaler Akteure mit ihren je eigenen Interessen und Wertvorstellungen gestaltet wird.
Außerhalb des Teilbereichs D sehen wir Anknüpfungspunkte zum Teilprojekt B2 Börzel in Bezug auf die Möglichkeit des Exports von Governance-Institutionen (capacity building etc.). Einen regen Austausch erwarten wir auch mit dem Teilprojekt B7 Schuppert. Indigene Umgangsweisen mit traditionellen Wissensbeständen und deren Einbeziehung in die nationalstaatliche Gesetzgebung lassen sich nach jetzigem Stand der Forschung unter die von Schuppert untersuchte Pluralität staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Normsetzungsinstanzen subsumieren. Insbesondere im Bereich reputationsbasierter Legitimation gesellschaftlicher Normen dürften sich die Theoriebildung des Teilprojekts B7 Schuppert und unsere empirische Forschung ergänzen. In Bezug auf die normative Bewertung der von uns vorgefundenen indigenen Eigentumsvorstellungen und die Versuche ihrer Bewahrung durch völkerrechtliche Standards erwarten wir weiterhin einen regen Austausch mit den Teilprojekten C8 Krieger und B9 Ladwig sowie mit der Querschnittsarbeitsgruppe „Normative Fragen“.
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[1] So beschäftigt allein das Europäische Patentamt über 6.500 Mitarbeiter. Hinzu kommen nationalstaatliche Behörden und die Patentgerichtsbarkeit in den Vertragsstaaten der Europäischen Patentkonvention.
[2] Mit diesem Verständnis von Policy-Netzwerken beziehen wir uns auf die im angloamerikanischen Diskurs vorherrschende Definition (Börzel 2002). Die in der deutschen Steuerungsdebatte angelegte Betrachtungsweise von Netzwerken als Steuerungsmodus neben Markt und Hierarchie (vgl. etwa Mayntz 1993) bleibt in dieser Konzeption unberücksichtigt.