Offene Grenzen als Gebot der Gerechtigkeit?
Bernd Ladwig – 2012
Der Verfasser spricht sich dafür aus, den Anspruch auf Bewegungsfreiheit ernst zu nehmen. Es sei von einem "Kosmopolitismus der Rechtfertigung" auszugehen. Dies schließt gestufte Rechtfertigungspflichten aus. Die Bewegungsfreiheit ist in doppelter Hinsicht gerechtigkeitsrelevant: zum einen instrumentell, weil sie die ökonomischen Aussichten von Individuen beeinflusst; zum anderen, weil sie selbst ein intrinsisch wertvolles Grundgut ist. Wer die Einwanderung begrenzen möchte, steht in der Rechtfertigungspflicht. Eine solche Rechtfertigung kann nur mit Blick auf die Restriktion der öffentlichen Ordnung gelingen. Staaten dürfen die Einwanderung nicht nur beschränken, wenn der Verluste einer gerechten Ordnung überhaupt droht, sondern auch, um ihr spezifisches nationalstaatliches Gerechtigkeitsprojekt, das universale Gerechtigkeitsprinzipien auf jeweils besondere Weise realisiert, vor abrupten Brüchen zu bewahren.